Aufgabe und Rolle der ENHK

Was beurteilt die ENHK in ihren Gutachten?

Die Hauptaufgabe der Kommission besteht in der Ausarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zuhanden von Behörden und Gerichten in den vom Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG  vorgesehenen Fällen.

Im Zentrum der Begutachtung steht die Frage, ob ein Projekt zu einer Beeinträchtigung des Schutzobjektes führt. Als "leichte Beeinträchtigung" werden Eingriffe eingestuft, die die Schutzziele nicht grundlegend in Frage stellen. Eingriffe, die die Erreichung eines Schutzziels dauerhaft und irreversibel verhindern, von besonderer Tragweite sind und/oder zentrale Schutzwerte betreffen, sind als "schwere Beeinträchtigung" zu werten. Allerdings können auch kleine Eingriffe problematisch sein, wenn ein Inventarobjekt bereits durch eine Vielzahl von "leichten" Eingriffen schleichend verändert worden ist.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorhaben bewilligungsfähig?

Die ENHK entscheidet nicht darüber, ob ein Projekt verwirklicht werden kann. Die Gesamtabwägung der betroffenen Interessen fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommission, sondern wird von der zuständigen Bewilligungsbehörde vorgenommen.

Ein Projekt, das zu einer leichten Beeinträchtigung führt, kann im Rahmen einer Interessenabwägung durch die Behörde bewilligt werden, allenfalls mit Auflagen, die gewährleisten, dass ein Eingriff das Gebot der grösstmöglichen Schonung der Inventarobjekte einhält.

Ein Projekt, das zu einer schweren Beeinträchtigung des Schutzobjektes führt und somit dem Ziel der ungeschmälerten Erhaltung entgegen steht, ist nur bewilligungsfähig, wenn das Interesse am Eingriff ebenfalls von nationaler Bedeutung ist und als gleich- oder höherwertig beurteilt wird.

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 03.10.2018