Die Kommission
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ist eine unabhängige, ausserparlamentarische Kommission des Bundes.
Sie
- berät den Bundesrat und das zuständige Departement in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes;
- wirkt beratend mit beim Vollzug des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG;
- wirkt mit bei der Vorbereitung und Nachführung der Inventare von Objekten nationaler Bedeutung;
- begutachtet Vorhaben, die Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG darstellen, zuhanden der Behörden des Bundes und der Kantone, wenn durch deren Realisierung Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN, des Inventars der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz ISOS oder des Inventars der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS erheblich beeinträchtigt werden könnten;
- berät kantonale Stellen in Fragen des Natur- und Heimatschutzes; verfasst Stellungnahmen zuhanden des Bundesgerichts oder der kantonalen Verwaltungsgerichte.
Mitglieder der ENHK
Name Vorname, Beruf
Aufgabe und Rolle der ENHK
Die Hauptaufgabe der Kommission besteht in der Ausarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zuhanden von Behörden und Gerichten in den vom Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG vorgesehenen Fällen.
Anforderung von Gutachten
Gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG kommt den Bundesinventaren nach Art. 5 (BLN, ISOS, IVS) eine direkte Verbindlichkeit für diejenigen Stellen des Bundes und der Kantone zu, die über Bundesaufgaben entscheiden. Bundesaufgaben sind Bauten und Anlagen, die der Bund plant, bewilligt, erstellt oder (mit)finanziert, aber auch die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen, Rodungsbewilligungen oder Wasserkraftkonzessionen, bei denen Bundesaufgaben an die Kantone delegiert sind.
Sekretariat
Das Sekretariat der ENHK ist organisatorisch dem Bundesamt für Umwelt BAFU angegliedert. Materiell ist das Sekretariat der Kommission unterstellt.