Übersicht

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ist eine unabhängige, ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie

  • berät den Bundesrat und das zuständige Departement in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes;
  • wirkt beratend mit beim Vollzug des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG;
  • wirkt mit bei der Vorbereitung und Nachführung der Inventare von Objekten  nationaler Bedeutung;
  • begutachtet Vorhaben, die Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG darstellen, zuhanden der Behörden des Bundes und der Kantone, wenn durch deren Realisierung Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN, des Inventars der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz ISOS oder des Inventars der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS erheblich beeinträchtigt werden könnten;
  • berät kantonale Stellen in Fragen des Natur- und Heimatschutzes;
  • verfasst Stellungnahmen zuhanden des Bundesgerichts oder der kantonalen Verwaltungsgerichte.

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Letztes Update: 27.10.2017