Schützenswerte Ortsbilder
Sämtliche vom Bundesrat in Kraft gesetzten Ortsbilder sind im Anhang zur Verordnung vom 13. November 2019 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) aufgelistet.
Das ISOS enthält untereinander vergleichbare Ortsaufnahmen und dient:
- als Grundlage für Planungen auf eidgenössischer Ebene, bei Kantonen oder Gemeinden und
- der Denkmal- oder Ortsbildpflege als Entscheidungsgrundlage beim Erhalt von Quartieren oder Einzelbauten.
Das ISOS stützt sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz NHG. Dieses verpflichtet den Bund, bei der Erfüllung seiner Aufgaben das Inventar angemessen zu berücksichtigen.
Besteht Anlass zur Annahme, dass bei einem Eingriff, welcher eine Bundesaufgabe darstellt, ein ISOS-Objekt beeinträchtigt werden könnte, hat die entsprechende Stelle ein Gutachten der ENHK einzufordern.
Aktueller Hinweis:
Der Bundesrat hat am 11.02.2026 die Vernehmlassung «Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV)» eröffnet, die bis am 18.05.2026 dauert. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wird unter anderem die Direktanwendung des ISOS beschränkt. Die ENHK weist darauf hin, dass mit den vorgesehenen Änderungen, die am 01.11.2026 in Kraft treten sollen, für gewisse Eingriffe (siehe Vernehmlassungsunterlagen) keine Pflicht zur Begutachtung durch die eidgenössischen Kommissionen (ENHK und EKD) gemäss Artikel 7 Absatz 2 NHG mehr gilt.
Link zu den Vernehmlassungsunterlagen: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/4/cons_1