Schützenswerte Ortsbilder

Sämtliche vom Bundesrat in Kraft gesetzten Ortsbilder sind im Anhang zur Verordnung vom 13. November 2019 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) aufgelistet.

Das ISOS enthält untereinander vergleichbare Ortsaufnahmen und dient:

  • als Grundlage für Planungen auf eidgenössischer Ebene, bei Kantonen oder Gemeinden und
  • der Denkmal- oder Ortsbildpflege als Entscheidungsgrundlage beim Erhalt von Quartieren oder Einzelbauten.

Das ISOS stützt sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz NHG. Dieses verpflichtet den Bund, bei der Erfüllung seiner Aufgaben das Inventar angemessen zu berücksichtigen.

Besteht Anlass zur Annahme, dass bei einem Eingriff, welcher eine Bundesaufgabe darstellt, ein ISOS-Objekt beeinträchtigt werden könnte, hat die entsprechende Stelle ein Gutachten der ENHK einzufordern.

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Letztes Update: 14.01.2020